Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in sämtlichen Bereichen des Miet- und Pachtrechts sowie den damit im Zusammenhang stehenden Verfahren vor Schlichtungsbehörden und Mietgerichten.
In folgenden Themenbereichen können Sie auf unsere Unterstützung zählen:
- Verhandlung, Redaktion sowie Prüfung von Miet- und Pachtverträgen
- Beratung während laufendem Mietverhältnis, so beispielsweise bei
- Mängeln am Mietobjekt
- Mietzinserhöhungen
- Vertragskündigung und Erstreckung
- Forderungen aus dem Mietverhältnis (Mietzins, Nebenkosten, Schäden am Mietobjekt, etc.)
- Erarbeitung von Vermietungskonzepten
- Auflösung bzw. Kündigung von Miet- und Pachtverträgen
- Ausweisung von Mietern und Pächtern