Miet- und Pachtrecht

Wir beraten und vertreten Privatpersonen und Unternehmen in sämtlichen Bereichen des Miet- und Pachtrechts sowie den damit im Zusammenhang stehenden Verfahren vor Schlichtungsbehörden und Mietgerichten.

In folgenden Themenbereichen können Sie auf unsere Unterstützung zählen:

  • Verhandlung, Redaktion sowie Prüfung von Miet- und Pachtverträgen
  • Beratung während laufendem Mietverhältnis, so beispielsweise bei
    • Mängeln am Mietobjekt
    • Mietzinserhöhungen
    • Vertragskündigung und Erstreckung
    • Forderungen aus dem Mietverhältnis (Mietzins, Nebenkosten, Schäden am Mietobjekt, etc.)
  • Erarbeitung von Vermietungskonzepten
  • Auflösung bzw. Kündigung von Miet- und Pachtverträgen
  • Ausweisung von Mietern und Pächtern

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