Allgemeines Vertragsrecht

Wir beraten Privatpersonen und Unternehmen bei der Vertragsgestaltung, bei Vertragsverhandlungen und beim Vollzug respektive bei der Durchsetzung von Verträgen.

Wir beraten Privatpersonen und Unternehmen bei der Vertragsgestaltung, bei Vertragsverhandlungen und beim Vollzug respektive bei der Durchsetzung von Verträgen. 
Insbesondere bei folgenden Vertragstypen können Sie auf unsere Kompetenz zählen:

  • Kaufverträge (Fahrnis oder Grundstück)
  • Miet- und Pachtverträge
  • Darlehensverträge
  • Kreditverträge
  • Werk- und Treuhandverträge
  • Mäkler-, Agentur-, Kommissions-, Fracht- und Speditionsverträge
  • Bürgschafts-, Garantie-, Pfand-, Sicherungs-, Hinterlegungsverträge
  • Leasing-, Alleinvertriebs- und Vertriebsverträge
  • Lizenzverträge
  • Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Weiter unterstützen wir Sie in allen möglichen Themenbereichen zum Vertragsrecht, etwa bei Mängeln am Vertragsgegenstand oder bei Themen wie Garantie sowie Sachgewährleistung, bei der Durchsetzung von vertraglichen Ansprüchen, bei der Vertragsauflösung oder bei der Abwehr von ungerechtfertigten vertraglichen Forderungen.

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