Wir beraten Privatpersonen, Unternehmen und Körperschaften des öffentlichen Rechts in allen Aspekten der Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung.
Unsere Dienstleistungen umfassen beispielsweise die Ausarbeitung von Arbeitsverträgen, Personalreglementen, Aufhebungsvereinbarungen sowie Arbeitszeugnissen. Wir unterstützen Sie in allen arbeits- und personalrechtlichen Fragestellungen sowie im angrenzenden Sozialversicherungsrecht.
In folgenden Rechtsgebieten können Sie auf unsere Unterstützung zählen: