Wir unterstützen Sie in Baubewilligungsverfahren (Baugesuche, Einsprachen), Raumplanungsverfahren (allgemeine Nutzungsplanung, Gestaltungs- und Erschliessungsplanung), Plangenehmigungsverfahren für Infrastrukturanlagen, Enteignungsverfahren sowie Submissionsverfahren (Vergaberecht) und wahren Ihre Rechte in Umweltschutzbelangen (Lärmschutz, Immissionsschutz, Altlasten, Umweltverträglichkeitsprüfungen, Natur- und Heimatschutzrecht, Waldrecht, Gewässerschutzrecht etc.).
Wir begleiten Sie beim Immobilienkauf sowie in der Streitschlichtung bei baurechtlichen Auseinandersetzungen. Wir beraten und vertreten Sie in Bezug auf sämtliche Verträge zum Bauen, namentlich Planer- und Architektenverträge (inkl. Honorarforderungen), Totalunternehmer- und Generalunternehmerverträge, Werkverträge (u.a. Baumängel und Mehrkosten) sowie Bauhandwerkerpfandrechte.
In folgenden Rechtsgebieten können Sie auf unsere Unterstützung zählen: