Unser Fokus liegt auf der individuellen und umfassenden Betreuung unserer Mandantinnen und Mandanten in den unterschiedlichen Phasen des Lebens. Wir arbeiten für Sie massgeschneiderte Ehe- und Konkubinatsverträge, Testamente, Erbverträge sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen aus.
Neben der vorsorgenden Beratung und Vertragsgestaltung unterstützen wir Sie beim Eintritt eines Erbfalls kompetent und ganzheitlich hinsichtlich Themen wie Ausschlagung, Testamentsanfechtung, Testamentsvollstreckung, Erbenhaftung und Erbteilung. Gerne übernehmen wir für Sie das Willensvollstreckermandat und bieten Ihnen dadurch Gewähr, dass Ihr letzter Wille richtig umgesetzt wird. Bei allen streitigen Auseinandersetzungen – etwa im Rahmen einer Trennung, Ehescheidung oder bei der Geltendmachung erbrechtlicher Ansprüche – vertreten wir Ihre Interessen vor Gericht vehement, zielgerichtet und erfolgsorientiert.
In folgenden Gebieten können Sie auf unsere Unterstützung zählen: